:::Vorteile & F.A.Q.

::Vorteile die Sie überzeugen!

 
  -> 2 Banken in der Schweiz zur freien Auswahl!
  -> BONUS: Vermittlung einer zusätzlicher Maestro-Karte (Prepaid)
  -> BONUS: Vermittlung einer Prepaid-VISA-Card
  (alles zum Preis von einmaligen 19,99 €)


:::Für jedermann erhältlich
   Auch bei negativer Schufa (Schufa gibt es in der Schweiz nicht!!)
   Auch bei negativer Bonität
   Ohne Einkommensnachweis
   Keine Einkommensverluste durch teure Transaktionsgebühren
  
:::Maestro/EC-Karte
   Bundesweiter Bargeldbezug und bargeldloses Zahlen
   Weltweiter Bargeldbezug und bargeldloses Zahlen
   GeldKarten-Chip inklusive Alterserkennung
  
:::Visa Card
   Sicheres bargeldloses Zahlen an 24 Millionen Akzeptanzstellen weltweit
   Bargeldbezug an 900.000 Geldautomaten weltweit
   Vollwertige VISA-Kreditkarte - keine Electron
  
:::Sicheres eBanking
   Absicherung des Bankguthabens über Einlagensicherungsfond
   eBanking-Zugang inklusive benutzerfreundlicher Bedienung
   Sichere Datenübertragung durch SSL-Verschlüsselung
 
:::Optimale Kostenkontrolle
   Kein Minus-Kontostand mehr möglich
   Kontenführung auf Guthabenbasis
   Risikominimierung bei Online-Geschäften
  
:::Steuervorteile
   Legale Vermeidung von Kontopfändungen*
   Nur 15% Zinssteuer auf Zinserträge und Sparkonten
   Schweizer Finanzbehörde erteilt keine Auskünfte an Dritte
   Zinserträge werden nicht an ausländische Finanzbehörden gemeldet
 

Zinserträge von Sparkonten und Anleihedepots von EU-Bürgern bei Schweizer Banken werden von den Banken gemäß Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU nicht an die zuständigen Finanzbehörden des EU-Bürgers gemeldet. Stattdessen wird eine 15-prozentige Zinssteuer direkt ans Schweizer Finanzamt abgeführt. Eine Meldung an deutsche Finanzbehörden erfolgt nur, wenn der ausländische Kontoinhaber schriftlich selbst die Informationsweitergabe fordert.
  

*) Eine titulierte Kontopfändung in der Schweiz durch deutsche Behörden/Gläubiger ist nur mit einer Klage (und bei schweren Verbrechen nach Schweizer Recht) seitens der Behörden möglich, und auch nur dann, wenn diese von Ihrem Konto in der Schweiz erfahren haben! Sie sollten also mit den Bankdaten Ihres Schweizer Kontos umsichtig umgehen und diese nicht jedem mitteilen!


 
::F.A.Q./H.G.F.
 

1. Muss ich in die Schweiz reisen, um das Konto zu eröffnen?

Nein. Die Antragstellung erfolgt online und die Abwicklung per Post.

2. Wird eine Schufa- & Bonitätsprüfung vorgenommen?
Nein. Es wird keine SCHUFA Auskunft eingeholt. Die Bonität wird auch nicht überprüft. Daher gibt es keine Ablehnung (sofern Sie nicht vorher bei dem betreffenden Bankinstitut negativ aufgefallen sind)!

3. Ab wann kann ich das Konto nutzen?
Die gesamte Abwicklungsdauer dauert ca. 2-3 Wochen. Dies ist davon abhängig, wie schnell Sie die Zahlung an uns vornehmen und den Schriftverkehr mit der Bank abwickeln. Je schneller Sie die Bearbeitung erledigen, desto eher haben Sie ihr neues Konto.

3. Ist eine Mindesteinlage erforderlich?
Nein. Auch wenn viele Banken so etwas verlangen, ist dies bei den von uns angebotenen Bankhäusern nicht notwendig.

4. Was genau benötige ich für die Kontoeröffnung?
Für die Kontoeröffnung wird nur eine beglaubigte Personalausweis- oder Reisepasskopie und der unterschriebene Kontoantrag verlangt. Mehr nicht.

5. Ist das Konto pfändungssicher?
Korrekt. Ein deutscher Gläubiger muss erst vor einem Schweizer Gericht klagen und einen Schweizerischen Vollstreckungstitel erwirken. Dazu ist ein Schweizer Rechtsanwalt Voraussetzung und dieser Vorgang ist teuer und dauert sehr lange. Voraussetzung dafür ist, dass dem Gläubiger/Behörde Ihr Schweizer Konto bekannt ist. Die Schufa kann ihn darüber nicht informieren, da Konten in der Schweiz nicht der Schufa gemeldet werden. Solange Sie Ihren Gläubiger nicht auf das Konto hinweisen, ist es sicher.

6. Wie erfolgen Zahlungen auf das Konto?
Ihr Konto ist mit IBAN und BIC ausgestattet. Somit können Sie durch normale EU-Standartüberweisungen Gelder auf Ihr Konto überweisen. Diese sind mittlerweile nicht mehr so teuer (meistens wie Inlandsüberweisung) wie früher, da der Überweisungsverkehr innerhalb Europas vereinfacht wurde.

7. Kann ich auch meinen Lohn/Gehalt auf das Konto überweisen lassen?

Ja. Das Konto ist für Zahlungen aller Art offen. Sie können Gehalt, Sozialleistungen, Arbeitslosengeld, Spesen, Provisionen, sonstige Einnahmen etc. auf das Konto überweisen bzw. überweisen lassen.

8. Wie kann ich meinen Kontostand überprüfen?
Sie können sich mittels Online-Banking rund um die Uhr einen Überblick über Ihr Konto verschaffen..

9. Ist mein Geld in der Schweiz sicher?
Ja. Die Banken die wir anbieten gehören zu den größten in der Schweiz und sind einlagengesichert.

 

::Kontoeröffnung